Was gilt es bei der Beauftragung einer Honorarkraft zu beachten?

Zum 01.07.2025 trat der neue Honorarzahlungsprozess der Erzdiözese Freiburg in Kraft. Dieser untergliedert sich in mehrere Teilprozesse, die je nach Sachlage angewendet werden. Kirchengemeinden können diesen ab 01.07. anwenden, verpflichtend wird er zum 01.01.2026 eingeführt. 
Da der Zeitpunkt der Einführung in den Kirchengemeinden dadurch individuell ist, nehmen Sie zur Klärung dieser Frage bitte Kontakt mit der für Sie zuständigen Person innerhalb der Verwaltung (Pfarramt / Verrechnungsstelle / Gesamtkirchengemeinde) auf.
 

Klären Sie die Fragen des Honorareinordnungsprozesses 

Mit dem folgenden interaktiven Tool erhalten Sie einen ersten Überblick, wie Sie eine Honorartätigkeit einordnen können:
 
Der Einordnungsprozess
 
Honorarzahlungsprozess bzw. die Einordnung der Honorartätigkeit. In diesem ersten Schritt klären Sie, welcher Teilprozess im konkreten Fall angewendet wird.
 
Ausführliche Informationen finden Sie in den entsprechenden Unterlagen.
 
Bitte beachten Sie das verbindliche Vier-Augen-Prinzip bei den entsprechenden Formularen.
 
  
Bitte wählen Sie mindestens eine Datei für Ihren Download aus.
 
Der Kleinbetragsprozess
Die Fragen des Kleinbetragsprozesses sind ebenso im Klicktool integriert. 
 
Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen:
 
  
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Das Honorarfeststellungsverfahren
Die ausführlichen Beschreibungen des Feststellungsverfahren finden Sie hier:
 
  
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Der Kirchenmusikprozess
Die ausführlichen Beschreibungen des Kirchenmusikprozess finden Sie hier:
 
  
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